Neufassung Wahl- und Abstimmungsreglement (Gemeindeversammlung 9.6.2011)
Die EVP Vechigen begrüsst die Revision des bald zehnjährigen Reglements. Anlass für die generelle Überarbeitung war der Antrag unseres Co-Präsidenten Hanspeter Steiner an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2010, wonach bei der Besetzung der gemeinderätlichen ständigen Kommissionen der Gemeinderatsproporz auf sämtliche zu vergebenden Sitze anzuwenden sei (bisher: Anwendung auf jede Kommission einzeln). Die Gemeindeversammlung folgte diesem Antrag mit einer Zweidrittelmehrheit.
Warum ist diese Anpassung des Art. 59 wichtig?
• Gerechtigkeit: Der Wählerwille wird auch in der „Feinverteilung“ der Sitze proportional umgesetzt. Nach bisheriger Berechnungsweise gehen bis zu 20 % der Stimmen verloren und werden nicht berücksichtigt. Mit Variante 2 des Art. 59 erlangt nun jede einzelne Stimme ihr volles Gewicht und den richtigen Bestimmungsort.
• Kompetenz statt Kontingent: Der neue Prozess bedingt das Zusammensitzen der Parteipräsidien nach den Wahlen. Ziel dieses runden Tisches ist die möglichst fachkompetente Besetzung der bisher 23 Sitze. Beim alten System erfolgten die Zuteilungen nur nach parteipolitischen Gesichtspunkten. Mit der angestrebten Änderung (Variante 2) können die Kommissionen mit kompetenten Personen besetzt werden, wodurch die Qualität der politischen Arbeit in unserer Gemeinde gesteigert wird.
• Behördlich empfohlen: Das Amt für Gemeinden und Raumplanung des Kantons Bern empfiehlt seinen Gemeinden diese gerechtere Berechnungsweise (Variante 2). Zahlreiche vergleichbare Gemeinden wenden diese Regelung seit Jahren erfolgreich an und sichern sich damit Vielfalt und Fachkompetenz in der Zusammensetzung und der Arbeitsweise dieser wichtigen beratenden Kommissionen.
EVP Vechigen, Co-Präsident Bernhard Bolliger